|
Geburts Hausbesuche & Hebammen |
ambulante Geburt
und vorzeitige Entlassung Wochenbett- durch deine Hebamme
Ambulante Geburt
Das bedeutet, dass Sie innerhalb 24 Stunden nach der Geburt mit Ihrem Baby nach Hause gehen.
Sie werden von mir, sobald Sie zuhause sind, weiterhin fachkundig betreut.
Ich besuche Sie täglich und/oder nach Bedarf. Die Gesamtanzahl der Besuche richtet sich nach Bedarf und Ihren Wünschen.
Die Krankenkasse übernimmt anteilig in der Schwangerschaft:
2 Hausbesuche oder Hebammen Im Wochenbett: in den ersten 5 Tagen nach der Geburt je 1 Hausbesuch/Tag. Anschlieߟend sind vom 6. Tag nach der Geburt bis zum Ende des 2. Lebens
Vorzeitige Entlassung
Das bedeutet, dass Sie länger als 24 Stunden im Spital bleiben. Meisstens werden Sie dann entlassen, wenn Sie es auch möchten. Die Kasse über 4. Tag* nach Hause gehen. *Tag der Geburt = Tag 0
Ob die Entlassung möglich ist, besprechen Sie
in jedem Fall auch mit mir, da in einer Vielzahl von Fällen eine Entlassung sehr gut möglich ist, wenn eine Hebamme nachbetreut. Melden Sie sich bei mir. Wir klären gemeinsam, wann ein guter Zeitpunkt ist, nach Hause zu gehen.
Zu Hause
ist es viel ruhiger und für die frisch gebackenen Eltern oft sehr angenehm, gerade beim ersten Kind.
Nach dem 5. Tag* nach der Spontangeburt
Sie haben Anspruch auf Hebammenhilfe. Falls Sie allerdings nicht vor dem 5. Tag entlassen worden sind (Achtung: der Tag der Geburt wird als Tag 0 gezählt!), können Sie nicht mehr mit der Kasse rückverrechnen. Ich betreue Sie nach Ihrem Bedarf.
Nach dem 6. Tag nach Kaiserschnitt
Sie haben Anspruch auf Hebammenhilfe. Falls Sie allerdings nicht vor dem 6. Tag entlassen worden sind (Achtung: der Tag der Geburt = Tag 0), können Sie nicht mehr mit der Kasse rückverrechnen. Ich betreue Sie nach Ihrem Bedarf.
Aus dem Hebammengesetz
Der Hebammenberuf umfasst
die eigenverantwortliche Betreuung, Beratung und Pflege der Schwangeren, Gebärenden und Wöchnerin und die Beistands |
|---|