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ambulante Geburt

und

vorzeitige Entlassung








Wochenbett-
­ betreuung

durch
deine Hebamme






Ambulante Geburt

Das bedeutet, dass Sie
innerhalb 24 Stunden
nach der Geburt
mit Ihrem Baby
nach Hause gehen.





Sie werden von mir, sobald Sie zuhause sind, weiterhin fachkundig betreut.

Ich besuche Sie täglich und/oder nach Bedarf.
Die Gesamtanzahl der Besuche richtet sich nach Bedarf und Ihren Wünschen.



Die Krankenkasse übernimmt anteilig in der Schwangerschaft:
2 Hausbesuche oder Hebammen ­sprechstunden.
Im Wochenbett: in den ersten 5 Tagen nach der Geburt je 1 Hausbesuch/Tag.

Anschlieߟend sind vom 6. Tag nach der Geburt bis zum Ende des 2. Lebens­monat weitere 7 Besuche vorgesehen.
Vorzeitige Entlassung

Das bedeutet, dass Sie länger als 24 Stunden im Spital bleiben.
Meisstens werden Sie dann entlassen, wenn Sie es auch möchten.

Die Kasse über­ nimmt genauso anteilig wie bei ambulanter Geburt, wenn Sie vor dem
4. Tag* nach Hause gehen. *Tag der Geburt = Tag 0
Ob die Entlassung möglich ist, besprechen Sie
in jedem Fall auch mit mir,
da in einer Vielzahl von Fällen eine Entlassung
sehr gut möglich ist, wenn eine Hebamme nachbetreut.

Melden Sie sich bei mir.
Wir klären gemeinsam, wann ein guter Zeitpunkt ist,
nach Hause zu gehen.

Zu Hause
ist es viel ruhiger

und für die frisch gebackenen Eltern oft sehr angenehm,

gerade
beim ersten Kind.





Nach dem 5. Tag* nach der Spontangeburt

Sie haben Anspruch auf Hebammenhilfe.
Falls Sie allerdings nicht vor dem 5. Tag entlassen worden sind (Achtung: der Tag der Geburt wird als Tag 0 gezählt!),
können Sie nicht mehr mit der Kasse rückverrechnen.

Ich betreue Sie nach Ihrem Bedarf.
Nach dem 6. Tag nach Kaiserschnitt

Sie haben Anspruch auf Hebammenhilfe.
Falls Sie allerdings nicht vor dem 6. Tag entlassen worden sind (Achtung: der Tag der Geburt = Tag 0),
können Sie nicht mehr mit der Kasse rückverrechnen.

Ich betreue Sie nach Ihrem Bedarf.
Aus dem Hebammengesetz

Der Hebammenberuf umfasst
die eigenverantwortliche
Betreuung, Beratung und Pflege der Schwangeren,
Gebärenden und Wöchnerin und die Beistands­leistung bei der Geburt.